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Faktoren zur Berechnung der gebührenrelevanten Versiegelungsfläche

 

 

Fläche

Faktor

1.

befestigte Flächen

 

a)

Vollständig versiegelte Flächen, z.B. Asphalt, Beton, Pflaster und Platten

1,0

b)

Stark versiegelte Flächen, z.B. Pflaster, Platten, Verbundsteine bei durchlässigen Fugen mit einer Mindestfugenbreite von 2 cm, wassergebundene Decken

0,6

c)

Wenig versiegelte Flächen, z.B. Kies, Schotter, Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster mit einer Mindestfugenbreite von 4 cm, Porenpflaster

0,3

2.

Dächer

 

a)

Standarddach (flach oder geneigt), Kiesdach

1,0

b)

Gründach (mit einer Pflanzsubstratstärke von mindestens 12 cm)

0,3

3.

Sickermulden

Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über eine Sickermulde oder eine vergleichbare Anlage auf dem privaten Grundstück mit gedrosseltem Ablauf oder mit Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird

0,2

4.

Zisternen

Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind, bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt. Flächen, die an Zisternen mit Überlauf angeschlossen sind werden bei Regenwassernutzung zur Gartenbewässerung oder im Haushalt oder Betrieb, um 20 Quadratmeter (m²) je Kubikmeter (m³) Fassungsvolumen, höchstens jedoch um 50 % der maßgebenden Berechnungsfläche vermindert. Es werden nur dauerhafte (ganzjährige) Zisternen mit einem Mindeststauvolumen von 2 m³ berücksichtigt.