Fragen zur Ermittlung relevanter Flächen

 

1. Woran erkenne ich, welche Flächen an die Kanalisation angeschlossen sind?

Informationen hierzu können Sie oft Ihren Bauunterlagen entnehmen.

 

2. Ist es ein Unterschied, ob das Regenwasser von meinem Grundstück in einen Mischwasserkanal oder einen offenen Graben eingeleitet wird?

Nein, für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr nicht. Entscheidend ist die Ableitung von Regenwasser von der versiegelten und angeschlossenen Fläche. Es spielt keine Rolle, an welche Art der öffentliche Abwasseranlage das Grundstück angeschlossen ist und ob das Regenwasser anschließend in einen Vorfluter (Bach) geleitet oder versickert wird.

 

3. Kann ich Flächen von der öffentlichen Abwasseranlage abkoppeln?

Grundsätzlich ja, die bauliche Maßnahme ist im Vorwege bei der Stadt Ostfildern anzuzeigen und muss genehmigt werden (Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang). Es muss sichergestellt sein, dass das anfallende Regenwasser auch versickern kann. Die Versickerungsanlage muss dem Stand der Technik entsprechen (DWA - Arbeitsblatt A138: Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser, DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.) und der Untergrund die schadlose Aufnahme und Ableitung des Oberflächenwassers ermöglichen.

 

4. Wie gehen Dachflächen in die Niederschlagswassergebühr ein?

Es wird zwischen Normaldächern und Gründächern unterschieden. Die berechnungsrelevante Niederschlagsfläche errechnet sich durch einen Abflussfaktor.

 

5. Wie gehen befestigte Flächen in die Niederschlagswassergebühr ein?

Es wird zwischen unterschiedlich stark versiegelten Flächen unterschieden. Die berechnungsrelevante Niederschlagsfläche bei befestigten Flächen errechnet sich durch einen Abflussfaktor.

 

6. Werden spätere Veränderungen der Flächen berücksichtigt?

Ja, Änderungsmitteilungen werden berücksichtigt. Jegliche Veränderungen sind den Stadtwerken Ostfildern schriftlich mitzuteilen.

Informationen

 

 

E-Beratung_Ostfildern

 

Regen2gesplittete Abwassergebühr