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Allgemeine Fragen

 

1.  Warum wird eine getrennte Abwassergebühr eingeführt?

Für die Einleitung von Abwasser in die von der Stadt Ostfildern vorgehaltene Entwässerungseinrichtung wird derzeit eine Gebühr erhoben, die an die bezogene Frischwassermenge gekoppelt ist. In dieser Gebühr sind sowohl die Kosten für die Sammlung, Beseitigung und Behandlung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser enthalten. Eine separate Abrechnung des tatsächlich eingeleiteten Niederschlagswassers in die Kanalisation erfolgt derzeit nicht.
Um dem Verursacherprinzip Rechnung zu tragen, müssen die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser künftig getrennt werden.
Ziel der neuen Gebührenordnung ist eine gerechtere Verteilung der Kosten für die Abwasserbeseitigung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme. Es wird also keine zusätzliche Gebühr erhoben, vielmehr wird die bestehende Gebühr aufgeteilt (Getrennte Gebühr).

 

2. Wird diese Gebühr zusätzlich erhoben?

Nein, denn die Kosten für die gesamte Abwasserbeseitigung werden aufgeteilt in "Kosten Schmutzwasserbeseitigung" und "Kosten Niederschlagswasserbeseitigung".
Für die Schmutzwassergebühr (weiterhin nach dem Frischwassermaßstab berechnet) werden nur noch die für die Entsorgung des Schmutzwassers anfallenden Kosten zu Grunde gelegt; sie sind dadurch geringer als bisher. Die Kosten für die Entsorgung des Niederschlagswassers werden ausschließlich für die neu ermittelte Niederschlagswassergebühr (je nach Größe der überbauten und befestigten angeschlossenen Flächen) als Basis genommen.

 

3. Was zählt zu der "öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung"?

Zu der "öffentlichen Abwasserbeseitigseinrichtung" zählt die gesamte Kanalisation, wie Regen-, Schmutz- und Mischwasserkanalisation, Wegeseitengräben sowie die Kläranlage.

Zudem zählen hierzu auch öffentliche Versickerungsmulden, Versickerungsbecken, Regenrückhaltebecken, etc.

 

4. Wie wird bei der Einführung der getrennten Abwassergebühr vorgegangen?

Die Stadtwerke Ostfildern haben aus Luftbildern die Dachflächen und befestigten Flächen für jedes Grundstück (auch öffentliche Flächen) erfassen lassen. Nach Abgleich mit amtlichen Katasterdaten werden diese Flächen in einen grundstücksbezogenen Flächenerfassungsbogen übernommen, den die Gebührenpflichtigen zugeschickt bekommen und überprüfen müssen. In diesem Bogen muss angegeben werden, welche dieser Flächen tatsächlich in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Niederschlagswasserkanalisation) entwässern. Die Flächenerfassungsbögen sind nach Überprüfung auszufüllen, zu unterschreiben und portofrei zurückzusenden.

Nach Ermittlung der öffentlichen und privaten versiegelten Flächen werden die Abwassergebühren, getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung, neu kalkuliert und die Gebührenbescheide verschickt.

 

5. Wie werden die Bürgerinnen und Bürger in das Projekt einbezogen?

Auf dem Luftbild kann nicht zweifelsfrei erkannt werden, ob die ermittelte versiegelte Fläche an die Kanalisation angeschlossen ist. Deshalb erhält jeder Grundstückseigentümer bzw. der eingesetzte Verwalter oder Nutzer eine schematisierte Darstellung aller auf seinem Grundstück erkannten Flächen im Farbdruck mit der Bitte, das Einleitverhalten anzugeben. Dazu ist nichts weiter erforderlich, als an der entsprechenden Stelle ein Kreuz in dem dafür vorgesehenen Kästchen zu setzen. Weitere Details dazu werden in einem Merkblatt mitgeteilt, das jedem Schreiben beigefügt wird. Die Grundstücksabbildung ist dann mit diesen Angaben und der Unterschrift an die Stadtwerke Ostfildern zurück zu senden. Für die gebührenfreie Rücksendung liegt ein Briefumschlag bei. Der Erfolg des Projektes hängt wesentlich von der schnellen und korrekten Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger ab.

 

6. Wie können sich die Bürgerinnen und Bürger informieren oder Fragen stellen?

Vor dem Versand der Selbstauskunftsunterlagen wird am 3. Mai 2011 eine Bürgerversammlung durchgeführt.

Nach dem Versand der Unterlagen haben die angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, eine kostenfreie Hotline-Nummer anzurufen, die auf den Schreiben angegeben ist. Auskunft erteilen dann die Mitarbeiter des von der Stadt Ostfildern mit der Flächenermittlung beauftragten Ingenieurbüros WTE Betriebsgesellschaft. Es handelt sich hierbei um Mitarbeiter, die bereits seit vielen Jahren Luftbilder ausgewertet und auch Selbstauskunftsunterlagen erstellt haben. Sie werden später ebenfalls die Angaben der Gebührenpflichtigen aus den Erfassungsblättern in eine Datenbank übernehmen.

Darüber hinaus wird auch Gelegenheit bestehen, diesbezügliche Fragen im Rathaus direkt zu stellen. Ab dem 9. Mai können die Bürgerinnen und Bürger für drei Wochen diesen Service nutzen. Unter Terminplanung können weitere Details eingesehen werden.

 

7. Können falsche Angaben der Bürgerinnen und Bürger festgestellt werden?

Die Stadtwerke Ostfildern werden  große Abweichungen zwischen der aus dem Luftbild ermittelten versiegelten Fläche und der von den Bürgerinnen und Bürgern als einleitend angegebenen überprüfen. Dabei spielt die Möglichkeit zur Versickerung auf Grund der lokalen Gegebenheiten eine wichtige Rolle. Zudem werden stichprobenartige Überprüfungen vor Ort durchgeführt.

 

8. Was können die Bürgerinnen und Bürger tun, um Geld zu sparen?

Die Niederschlagswassergebühr ist für alle Flächen zu entrichten, die in eine öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) einleiten. Dies auch dann, wenn das Grundstück auf eine Straße entwässert und das Niederschlagswasser nur mittelbar in die öffentliche Kanalisation gelangt! Wenn die Möglichkeit der Versickerung auf dem Grundstück besteht, sollte diese also genutzt werden. Darüber hinaus wird entsprechend der Art der Versiegelung von befestigten Flächen auf der Grundlage von Abflussfaktoren ggf. nur ein bestimmter Teil der Fläche berechnet.

Wasserundurchlässige befestigte Oberflächen ("vollversiegelt"), insbesondere aus Asphalt, Beton, Pflaster, Platten, gehen in vollem Umfang in die Berechnung ein. Bei eingeschränkt wasserdurchlässigen Oberflächen, die satzungsgemäß in stark versiegelte und wenig versiegelte Flächen differenziert werden, sind Minderungen hinsichtlich der Gebührenwirksamkeit vorgesehen.

Zu den stark versiegelten Materialien zählen Pflaster, Platten, Verbundsteine bei durchlässigen Fugen mit einer Mindestfugenbreite von 2 cm und wassergebundene Decken. Als wenig versiegelt werden Kies, Schotter, Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster mit einer Mindestfugenbreite von 4 cm und Porenpflaster eingestuft.

Ebenso wird bei bebauten bzw. überbauten Flächen nach Dachtypen differenziert (Normaldächer und Gründächer). Für Gründächer ab einer Pflanzensubstratstärke von mindestens 12 cm werden Abschläge gewährt.

Bei der Nutzung des Niederschlagswassers auf dem eigenen Grundstück müssen keine Gebühren gezahlt werden, vorausgesetzt die Verwendung entspricht den Bestimmungen des Landeswassergesetzes und die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung wird nicht in Anspruch genommen.

 

9. Muss nach der Einführung der getrennten Gebühr mehr bezahlt werden?

Wie hoch die Gebühr pro Quadratmeter einleitender Versiegelungsfläche angesetzt werden muss, kann erst nach Kenntnis der Größe der insgesamt einleitenden Flächen ermittelt werden. Diese ergibt sich erst nach der Auswertung der Flächenerfassungsbögen. Darüber hinaus sind die Kosten für die Entsorgung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers getrennt zu ermitteln. Auch das Ergebnis der dazu begonnenen Arbeiten ist erst noch abzuwarten.