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Fragen zum Erhebungsbogen

 

1. Wer bekommt den Flächenerfassungsbogen?

Alle Eigentümer, Nutzungsberechtigten bzw. Hausverwalter der jeweils angeschlossenen Grundstücke. Das heißt alle, die künftig mit der Niederschlagswassergebühr und der abgesenkten Schmutzwassergebühr veranlagt werden.

 

2. Was tue ich, wenn die Angaben auf dem Flächenerfassungsbogen falsch sind?

Bitte korrigieren Sie die falschen Angaben auf dem Erfassungsbogen. Bitte auf leserliche Schrift achten, am besten Druckbuchstaben verwenden.

 

3. Bin ich verpflichtet, den Auskunftsbogen auszufüllen?

Gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg, der Abgaberrnordnung und der Abwassersatzung der Stadt Ostfildern sind die Grundstückseigentümer mitwirkungspflichtig. Bei fehlender Mitwirkung der Gebührenpflichtigen werden die durch die Stadtwerke ermittelten versiegelten Flächen ohne Minderungen gebührenwirksam.