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Fragen zur Nutzung von Anlagen zum Speichern von Niederschlagswasser
(Regentonnen, Zisternen, etc.)

 

1. Warum fließt die Nutzung einer Regentonne nicht mit in die Gebühr ein?

Regentonnen sind ortsveränderliche Behälter, die nicht dauerhaft über das ganze Jahr genutzt werden. Relevant sind dauerhaft mit Regenwasser gespeiste und für Haus oder Garten genutzte Wasserspeicher/Zisternen ab einer Größe von 2 m³.

 

2. Was ist, wenn das Regenwasser in Regentonnen aufgefangen wird und der Überlauf in den Garten abläuft und versickert?

Es ist kein Anschluss an eine öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) vorhanden, somit besteht auch keine Gebührenrelevanz der betroffenen Flächen.

 

3. Was ist eine Zisterne?

Eine Zisterne ist ein Wasserspeicher, der ober- oder unterirdisch gelagert werden kann.

 

4. Wie werden Zisternen / Regenwassernutzungsanlagen berücksichtigt?

Hat die Zisterne keinen Überlauf zur Kanalisation, gelten die daran angeschlossenen Flächen als nicht einleitend.
Wenn eine Verbindung zur Kanalisation besteht, hängt deren Entlastung von dem Verhältnis des Volumens der Zisterne zu der Größe der angeschlossenen versiegelten Flächen ab.
Für die Planung und den Bau von Regenwassernutzungsanlagen ist die DIN 1989, Teil 1 zu berücksichtigen.
Wird das Niederschlagswasser im Haushalt verwendet und als Abwasser entsorgt, so ist die Wassermenge gebührenpflichtig.