Anschlussbeiträge

Wird ein Grundstück an öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen angeschlossen, ist in der Regel je ein einmaliger Anschlussbeitrag zu entrichten. Durch diese Beiträge wird der Herstellungsaufwand für die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (Kanäle, Kläranlagen, Regenrückhaltebecken) finanziert. Diese Beiträge müssen vom Eigentümer des Grundstückes beziehungsweise vom Erbbauberechtigten bezahlt werden.

Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für welche die Möglichkeit der baulichen Nutzung besteht und die an die öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen angeschlossen werden können. 

Die derzeit geltenden Beiträge entnehmen Sie bitte der Preisübersicht.

Neben diesen Anschlussbeiträgen kann ein Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss erhoben werden.

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