Wasser- und Abwassergebühren 

Die Wasser- und Abwassergebühren werden am Jahresanfang zusammen abgerechnet. Etwa einen Monat vor der Abrechnung werden Zählerkarten für die Selbstablesung verschickt.

Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisübersicht. 

Zahlungstermine

Die drei Abschlagszahlungen sind jedes Jahr zum  1. April, 1. Juli und zum  1. Oktober fällig. Bitte beachten Sie, dass die Zahlungen für die Abschläge unaufgefordert zu leisten sind. Bei verspätetem Zahlungseingang werden Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben. Bei Erteilung eines SEPA-Mandats werden die Beträge automatisch abgebucht und es können keine Mahngebühren entstehen.

Gebührenschuldner

Gebührenschuldner der Wasser- und Abwassergebühren ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte. Bei Einfamilienhäusern kann mit Einverständnis des Eigentümers der Gebührenbescheid an den Mieter / die Mieterin adressiert werden. Voraussetzung dafür ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung durch den Mieter.

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