FAQ - oft gestellte Fragen

Allgemeine Fragen

Für die Einleitung von Abwasser in die von der Stadt Ostfildern vorgehaltene Entwässerungseinrichtung wird derzeit eine Gebühr erhoben, die an die bezogene Frischwassermenge gekoppelt ist. In dieser Gebühr sind sowohl die Kosten für die Sammlung, Beseitigung und Behandlung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser enthalten. Eine separate Abrechnung des tatsächlich eingeleiteten Niederschlagswassers in die Kanalisation erfolgt derzeit nicht.
Um dem Verursacherprinzip Rechnung zu tragen, müssen die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser künftig getrennt werden.

Ziel der neuen Gebührenordnung ist eine gerechtere Verteilung der Kosten für die Abwasserbeseitigung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme. Es wird also keine zusätzliche Gebühr erhoben, vielmehr wird die bestehende Gebühr aufgeteilt.

Nein, denn die Kosten für die gesamte Abwasserbeseitigung werden aufgeteilt in "Kosten Schmutzwasserbeseitigung" und "Kosten Niederschlagswasserbeseitigung".

Für die Schmutzwassergebühr (weiterhin nach dem Frischwassermaßstab berechnet) werden nur noch die für die Entsorgung des Schmutzwassers anfallenden Kosten zu Grunde gelegt; sie sind dadurch geringer als bisher. Die Kosten für die Entsorgung des Niederschlagswassers werden ausschließlich für die neu ermittelte Niederschlagswassergebühr (je nach Größe der überbauten und befestigten angeschlossenen Flächen - PDF, nicht barrierefrei) als Basis genommen.

Zu der "öffentlichen Abwasserbeseitigseinrichtung" zählt die gesamte Kanalisation, wie Regen-, Schmutz- und Mischwasserkanalisation, Wegeseitengräben sowie die Kläranlage.

Zudem zählen hierzu auch öffentliche Versickerungsmulden, Versickerungsbecken, Regenrückhaltebecken, und so weiter.

Die Stadtwerke Ostfildern haben aus Luftbildern die Dachflächen und befestigten Flächen für jedes Grundstück (auch öffentliche Flächen) erfassen lassen. Nach Abgleich mit amtlichen Katasterdaten werden diese Flächen in einen grundstücksbezogenen Flächenerfassungsbogen (PDF, nicht barrierefrei) übernommen, den die Gebührenpflichtigen zugeschickt bekommen und überprüfen müssen. In diesem Bogen muss angegeben werden, welche dieser Flächen tatsächlich in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (zum Beispiel: Niederschlagswasserkanalisation) entwässern. Die Flächenerfassungsbögen sind nach Überprüfung auszufüllen, zu unterschreiben und portofrei zurückzusenden.

Nach Ermittlung der öffentlichen und privaten versiegelten Flächen werden die Abwassergebühren, getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung, neu kalkuliert und die Gebührenbescheide verschickt.

Auf dem Luftbild kann nicht zweifelsfrei erkannt werden, ob die ermittelte versiegelte Fläche an die Kanalisation angeschlossen ist. Deshalb erhält jeder Grundstückseigentümer beziehungsweise der eingesetzte Verwalter oder Nutzer eine schematisierte Darstellung aller auf seinem Grundstück erkannten Flächen im Farbdruck mit der Bitte, das Einleitverhalten anzugeben. Dazu ist nichts weiter erforderlich, als an der entsprechenden Stelle ein Kreuz in dem dafür vorgesehenen Kästchen zu setzen. Weitere Details dazu werden in einem Merkblatt (PDF, nicht barrierefrei) mitgeteilt, das jedem Schreiben beigefügt wird. Die Grundstücksabbildung ist dann mit diesen Angaben und der Unterschrift an die Stadtwerke Ostfildern zurück zu senden. Für die gebührenfreie Rücksendung liegt ein Briefumschlag bei. Der Erfolg des Projektes hängt wesentlich von der schnellen und korrekten Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger ab.

Vor dem Versand der Selbstauskunftsunterlagen wurde am 3. Mai 2011 eine Bürgerversammlung durchgeführt.

Nach dem Versand der Unterlagen haben die angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, eine kostenfreie Hotline-Nummer anzurufen, die auf den Schreiben angegeben ist. Auskunft erteilen dann die Mitarbeiter des von der Stadt Ostfildern mit der Flächenermittlung beauftragten Ingenieurbüros WTE Betriebsgesellschaft. Es handelt sich hierbei um Mitarbeiter, die bereits seit vielen Jahren Luftbilder ausgewertet und auch Selbstauskunftsunterlagen erstellt haben. Sie werden später ebenfalls die Angaben der Gebührenpflichtigen aus den Erfassungsblättern in eine Datenbank übernehmen.

Darüber hinaus wird auch Gelegenheit bestehen, diesbezügliche Fragen im Rathaus direkt zu stellen.  Unter Terminplanung können weitere Details eingesehen werden.

Die Stadtwerke Ostfildern werden große Abweichungen zwischen der aus dem Luftbild ermittelten versiegelten Fläche und der von den Bürgerinnen und Bürgern als einleitend angegebenen überprüfen. Dabei spielt die Möglichkeit zur Versickerung auf Grund der lokalen Gegebenheiten eine wichtige Rolle. Zudem werden stichprobenartige Überprüfungen vor Ort durchgeführt.

Die Niederschlagswassergebühr ist für alle Flächen zu entrichten, die in eine öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (zum Beispiel Kanalisation) einleiten. Dies auch dann, wenn das Grundstück auf eine Straße entwässert und das Niederschlagswasser nur mittelbar in die öffentliche Kanalisation gelangt! Wenn die Möglichkeit der Versickerung auf dem Grundstück besteht, sollte diese also genutzt werden. Darüber hinaus wird entsprechend der Art der Versiegelung von befestigten Flächen auf der Grundlage von Abflussfaktoren ggf. nur ein bestimmter Teil der Fläche berechnet.

Wasserundurchlässige befestigte Oberflächen ("vollversiegelt"), insbesondere aus Asphalt, Beton, Pflaster, Platten, gehen in vollem Umfang in die Berechnung ein. Bei eingeschränkt wasserdurchlässigen Oberflächen, die satzungsgemäß in stark versiegelte und wenig versiegelte Flächen differenziert werden, sind Minderungen hinsichtlich der Gebührenwirksamkeit vorgesehen.

Zu den stark versiegelten Materialien zählen Pflaster, Platten, Verbundsteine bei durchlässigen Fugen mit einer Mindestfugenbreite von 2 cm und wassergebundene Decken. Als wenig versiegelt werden Kies, Schotter, Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster mit einer Mindestfugenbreite von 4 cm und Porenpflaster eingestuft.

Ebenso wird bei bebauten bzw. überbauten Flächen nach Dachtypen differenziert (Normaldächer und Gründächer). Für Gründächer ab einer Pflanzensubstratstärke von mindestens 12 cm werden Abschläge gewährt.

Bei der Nutzung des Niederschlagswassers auf dem eigenen Grundstück müssen keine Gebühren gezahlt werden, vorausgesetzt die Verwendung entspricht den Bestimmungen des Landeswassergesetzes und die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung wird nicht in Anspruch genommen.

Wie hoch die Gebühr pro Quadratmeter einleitender Versiegelungsfläche angesetzt werden muss, kann erst nach Kenntnis der Größe der insgesamt einleitenden Flächen ermittelt werden. Diese ergibt sich erst nach der Auswertung der Flächenerfassungsbögen. Darüber hinaus sind die Kosten für die Entsorgung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers getrennt zu ermitteln. Auch das Ergebnis der dazu begonnenen Arbeiten ist erst noch abzuwarten.

Fragen zur Gebührenkalkulation

Die Niederschlagswassergebühr muss nicht gezahlt werden, da die öffentlichen Abwassereinrichtungen nicht genutzt werden. Die Schmutzwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab ist selbstverständlich trotzdem zu entrichten.

Zur Ermittlung der eingeleiteten Schmutzwassermenge wird die verbrauchte Frischwassermenge (Frischwassermaßstab) als Grundlage herangezogen.

Zur Ermittlung der abgeleiteten Regenwassermenge wird der Flächenmaßstab angewandt. Entscheidend ist die Größe der befestigten Flächen (nicht barrierefrei) und Dachflächen, die in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) entwässern. Flächen, welche nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung  entwässern, bleiben unberücksichtigt!

Beispiel: Eine kleine Terrassenfläche entwässert vollständig in den Garten. Diese Fläche findet dann bei der Gebührenermittlung keine Berücksichtigung.

Ja. Die Stadt wird entsprechend angeschlossener Fläche und Befestigungsart mit ihren Straßen- und öffentlichen Flächen an den Kosten der Oberflächenwasserentsorgung beteiligt.

Fragen zum Erhebungsbogen

Alle Eigentümer, Nutzungsberechtigten bzw. Hausverwalter der jeweils angeschlossenen Grundstücke. Das heißt alle, die künftig mit der Niederschlagswassergebühr und der abgesenkten Schmutzwassergebühr veranlagt werden.

Bitte korrigieren Sie die falschen Angaben auf dem Erfassungsbogen. Bitte auf leserliche Schrift achten, am besten Druckbuchstaben verwenden.

Gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg, der Abgaberrnordnung und der Abwassersatzung der Stadt Ostfildern sind die Grundstückseigentümer mitwirkungspflichtig. Bei fehlender Mitwirkung der Gebührenpflichtigen werden die durch die Stadtwerke ermittelten versiegelten Flächen ohne Minderungen gebührenwirksam.

Fragen zur Ermittlung relevanter Flächen

Informationen hierzu können Sie oft Ihren Bauunterlagen entnehmen.

Nein, für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr nicht. Entscheidend ist die Ableitung von Regenwasser von der versiegelten und angeschlossenen Fläche. Es spielt keine Rolle, an welche Art der öffentliche Abwasseranlage das Grundstück angeschlossen ist und ob das Regenwasser anschließend in einen Vorfluter (Bach) geleitet oder versickert wird.

Grundsätzlich ja, die bauliche Maßnahme ist im Vorwege bei der Stadt Ostfildern anzuzeigen und muss genehmigt werden (Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang). Es muss sichergestellt sein, dass das anfallende Regenwasser auch versickern kann. Die Versickerungsanlage muss dem Stand der Technik entsprechen (DWA - Arbeitsblatt A138: Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser, DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.) und der Untergrund die schadlose Aufnahme und Ableitung des Oberflächenwassers ermöglichen.

Es wird zwischen Normaldächern und Gründächern unterschieden. Die berechnungsrelevante Niederschlagsfläche errechnet sich durch einen Abflussfaktor.

Es wird zwischen unterschiedlich stark versiegelten Flächen unterschieden. Die berechnungsrelevante Niederschlagsfläche bei befestigten Flächen errechnet sich durch einen Abflussfaktor.

Ja, Änderungsmitteilungen werden berücksichtigt. Jegliche Veränderungen sind den Stadtwerken Ostfildern schriftlich mitzuteilen.

Fragen zur Nutzung von Anlagen zum Speichern von Niederschlagswasser

(Regentonnen, Zisternen, etc.)

Regentonnen sind ortsveränderliche Behälter, die nicht dauerhaft über das ganze Jahr genutzt werden. Relevant sind dauerhaft mit Regenwasser gespeiste und für Haus oder Garten genutzte Wasserspeicher/Zisternen ab einer Größe von 2 m³.

Es ist kein Anschluss an eine öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) vorhanden, somit besteht auch keine Gebührenrelevanz der betroffenen Flächen.

Eine Zisterne ist ein Wasserspeicher, der ober- oder unterirdisch gelagert werden kann.

Hat die Zisterne keinen Überlauf zur Kanalisation, gelten die daran angeschlossenen Flächen als nicht einleitend.

Wenn eine Verbindung zur Kanalisation besteht, hängt deren Entlastung von dem Verhältnis des Volumens der Zisterne zu der Größe der angeschlossenen versiegelten Flächen ab.

Für die Planung und den Bau von Regenwassernutzungsanlagen ist die DIN 1989, Teil 1 zu berücksichtigen.
Wird das Niederschlagswasser im Haushalt verwendet und als Abwasser entsorgt, so ist die Wassermenge gebührenpflichtig.