Wärmepreisbremse

 

Die Wärmepreisbremse begrenzt für 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs den Arbeitspreis inklusive staatlich veranlasster Preisbestandteile und der Umsatzsteuer auf 9,5 ct/kWh bzw. 95 €/MWh für das Jahr 2023. Die Abschlagsbeträge für das Jahr 2023 wurden bereits unter Berücksichtigung der Preisbremse kalkuliert. Die Berechnung des Entlastungsbetrags erfolgt im Regelfall mit der Jahresverbrauchsabrechnung 2023. Die genaue Berechnungsmethodik kann derzeit noch nicht mitgeteilt werden weil das Gesetz überarbeitet wird.

 

Beispiel:

 

prognostizierter Verbrauch für 2023 10 MWh
Entlastungskontingent davon 80% 8 MWh
   
Wärmepreis 2023 (Annahme nur zur Illustration) 120 €/MWh
abzüglich begrenztem Preis nach Preisbremse 95 €/MWh
= Differenzbetrag 25 €/MWh
   
Entlastungskontingent 8 MWh
* Differenzbetrag 25 €/MWh
= Entlastungsbetrag für 2023 200 €

Informationen

 

 

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