Anschlussbeiträge

Wird ein Grundstück an öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen angeschlossen, ist in der Regel je ein einmaliger Anschlussbeitrag zu entrichten. Durch diese Beiträge wird der Herstellungsaufwand für die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (Kanäle, Kläranlagen, Regenrückhaltebecken) finanziert.

Diese Beiträge müssen vom Eigentümer des Grundstückes beziehungsweise vom Erbbauberechtigten bezahlt werden.

Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für welche die Möglichkeit der baulichen Nutzung besteht und die an die öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen angeschlossen werden können.

Die Beiträge entstehen, wenn ein Grundstück an die öffentlichen Versorgungs- und Abwasseranlagen angeschlossen werden kann.

Die derzeit geltenden Beiträge: Preise

Neben diesen Anschlussbeiträgen kann ein Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss erhoben werden.


Ansprechpartner:
Emanuel Geimer
Tel : 0711 719569-45
Fax : 0711 719569-99
E-Mail : E.Geimer@Ostfildern.de

 

Informationen

 

 

E-Beratung_Ostfildern

 

Regen2gesplittete Abwassergebühr