Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Auf Grund des Urteils des VGH Mannheim vom 11.3.2010 (Az.: 2 S 2938/08) wurde die Struktur der Abwassergebühren neu geordnet. Rückwirkend ab dem 1.1.2011 werden die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt, um damit die Kosten der Abwasserbeseitigung nach dem Verursacherprinzip gerechter aufzuteilen.
Es wird also keine zusätzliche Gebühr erhoben, vielmehr wird die bestehende Gebühr aufgeteilt in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr (Schaubild gesplittete Gebühr). Das Gesamtgebührenaufkommen verändert sich dadurch nicht.
Grundlage der Schmutzwassergebühr bleibt weiterhin die bezogene Frischwassermenge. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe der bebauten und befestigten Flächen auf Ihrem Grundstück, von denen Niederschlagswasser in das Kanalnetz eingeleitet wird. Dies sind Flächen, auf denen das Niederschlagswasser nicht auf natürlichem Wege auf Ihrem Grundstück versickern kann, sondern in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird.
Auf der Grundlage aktueller Luftbilder wurden bereits die Dachflächen und befestigten Flächen für jedes Grundstück ausgewertet. Nach Abgleich mit den amtlichen Katasterdaten werden diese Flächen in einen grundstücksbezogenen Flächenerfassungsbogen übernommen und den Eigentümern bzw. Kunden der Stadtwerke zugeschickt. In diesem Bogen muss angegeben werden, welche der ermittelten Versiegelungsflächen tatsächlich in die öffentliche Kanalisation entwässern. Jeder Grundstücksbesitzer erhält damit die Gelegenheit, mit geringem Aufwand die von der Stadt Ostfildern vorermittelten Flächen zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Die Angaben werden dann nach einer Plausibilitätsprüfung übernommen und bilden die Grundlage für die Gebührenbescheide.
Wer auf seinem Grundstück nur wenige einleitende Flächen hat oder mit entsprechenden Materialien wie "Ökopflaster" und Gründachflächen dazu beiträgt, die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung etwas geringer zu belasten, wird mit der gesplitteten Abwassergebühr entsprechend begünstigt. Einzelheiten (Berechnungsfaktoren) dazu hat der Gemeinderat beschlossen.