Wärmepreisbremse
Die Wärmepreisbremse begrenzt für 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs den Arbeitspreis inklusive staatlich veranlasster Preisbestandteile und der Umsatzsteuer auf 9,5 ct/kWh bzw. 95 €/MWh für das Jahr 2023. Die Abschlagsbeträge für das Jahr 2023 wurden bereits unter Berücksichtigung der Preisbremse kalkuliert. Die Berechnung des Entlastungsbetrags erfolgt im Regelfall mit der Jahresverbrauchsabrechnung 2023. Die genaue Berechnungsmethodik kann derzeit noch nicht mitgeteilt werden weil das Gesetz überarbeitet wird.
Beispiel:
prognostizierter Verbrauch für 2023 | 10 MWh |
Entlastungskontingent davon 80% | 8 MWh |
Wärmepreis 2023 (Annahme nur zur Illustration) | 120 €/MWh |
abzüglich begrenztem Preis nach Preisbremse | 95 €/MWh |
= Differenzbetrag | 25 €/MWh |
Entlastungskontingent | 8 MWh |
* Differenzbetrag | 25 €/MWh |
= Entlastungsbetrag für 2023 | 200 € |